Beratung/Dienstleistung |
Brandschutzbeauftragter für Verkaufstätten
Verkaufsstätten und Ladenstraßen, die den Bauordnungsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundes-
länder unterliegen, benötigen in der Regel einen Brandschutzbeauftragten.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die am 01.07.1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung verpflichtet die Bauherren (als Verursacher
von Baumaßnahmen und damit letztendlich auch von Gefahrensituationen für die die Arbeiten
ausführenden Arbeitnehmer) durch Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators
unmittelbar selbst dafür Sorge zu tragen, dass bereits im Vorfeld
der Bauausführung, der Bauplanung, Gefahrensituationen entgegenwirkt
wird bzw. entsprechende Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren
getroffen werden. Darüber hinaus verpflichtet sie den Bauherren,
die Durchführung der Bau-maßnahme durch einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator überwachen zu lassen und darauf hinzuwirken,
dass gefährliche Situationen, die zum einen durch das gleichzeitige
Tätigwerden verschiedener Firmen auf der Baustelle entstehen können
oder aber im Zusammenhang mit besonders gefährlichen Arbeiten bestehen,
abgewendet werden. Weiterhin hat der Bauherr Baustellen ab einer bestimmten
Größenordnung bzw. Baustellen mit einem vorhersehbaren kritischen
Gefährdungspotential der zuständigen Behörde vor Beginn
der Bauausführung anzuzeigen.
Asbestsanierung nach TRGS 519
Asbest galt jahrelang als ideales Material für Wärmeisolierungen und Brandschutz. Heute muss Asbest
aus zahlreichen öffentlichen Gebäuden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder entfernt werden. • • • zurück zu Leistungen • • • |